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Meine Nachbarschaft: Leverkuser Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Höchst: Versetzung einer Informationsstele zur Gewinnung von Barrierefreiheit

21.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7515 entstanden aus Vorlage: OF 1316/6 vom 04.10.2025 Betreff: Höchst: Versetzung einer Informationsstele zur Gewinnung von Barrierefreiheit An der Ecke Antoniterstraße/Melchiorstraße steht direkt neben dem Fahrradstellplatz auf dem Gehweg eine städtische Informationsstele. Unmittelbar daneben ist ein Pfosten auf dem Gehweg angebracht (siehe Foto). Beide Hindernisse verengen den Gehweg so stark, dass die vorgeschriebenen Mindestbreiten für eine sichere und barrierefreie Nutzung nicht eingehalten werden. Nach der Straßenverkehrsordnung, den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sowie der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen) gelten folgende Mindestbreiten für Gehwege: - Allgemeine Mindestbreite: 1,50 Meter (für Fußgänger*innen ohne besondere Anforderungen); - für Rollstuhlfahrer*innen und barrierefreie Nutzung: 1,80 Meter (damit Rollstuhlfahrer*innen, Personen mit Gehhilfen oder Kinderwagen sicher passieren können); - bei starkem Fußgängeraufkommen oder gemischter Nutzung: zwei Meter oder mehr (empfohlen, um Begegnungsverkehr zu ermöglichen). Dies ist an der Stelle praktisch gegenwärtig nicht umsetzbar. Die aktuellen Hindernisse (Informationsstele und Pfosten) führen dazu, dass der Gehweg an dieser Stelle keiner einzigen Anforderungen entspricht. Dies stellt eine Einschränkung für Rollstuhlfahrer*innen, Eltern mit Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Personen, dar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Informationsstele so zu versetzen, dass die vorgeschriebene Mindestbreite des Gehwegs von 1,80 Meter für eine barrierefreie Nutzung gewährleistet ist. Bild: Frank Rusko Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Höchst: Widerrechtliches Parken an der Einmündung Storchgasse/Bolongarostraße verhindern - zum Zweiten

17.06.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7105 entstanden aus Vorlage: OF 1245/6 vom 01.06.2025 Betreff: Höchst: Widerrechtliches Parken an der Einmündung Storchgasse/Bolongarostraße verhindern - zum Zweiten Vorgang: OM 6792/20 OBR 6; ST 204/21 Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin unter Einbeziehung der Anwohner anzusetzen, um die Situation des widerrechtlichen Parkens im Einmündungsbereich der Storchgasse zur Bolongarostraße zu begutachten und abschließend geeignete Maßnahmen zu erarbeiten, damit dies an dieser Stelle endlich verhindert wird. Begründung: Die Situation in diesem Bereich ist weiterhin untragbar (siehe Foto). Nicht nur, dass wie in der Begründung der Anregung OM 6792 geschildert, Handwerker nicht mehr in die Storchgasse einfahren können, auch Fußgänger haben keine Möglichkeit mehr, dort auf dem Bürgersteig weiter entlang der Bolongarostraße zu gehen, sie müssen auf die Straße ausweichen. Dass das insbesondere für eingeschränkte Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen und auch für Eltern mit Kinderwagen unzumutbar ist, sollte klar sein. Zickzack-Markierungen sind sinnlos, denn diese interessieren niemanden. In der Stellungnahme ST 204 wird Folgendes angekündigt: "Zusätzlich wird der Magistrat sich erneut vor Ort beraten, welche zusätzliche Maßnahmen in Frage kommen, um die Situation zu verbessern." Ob diese Beratung stattgefunden hat, ist nicht zu erfahren. Sicher ist aber, dass sich die Situation absolut nicht verbessert, sondern eher verschlechtert hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6792 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 204 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1756 Beratung im Ortsbeirat: 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Höchst: Wiedererrichtung des Denkmals für Otto von Bismarck

17.06.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7106 entstanden aus Vorlage: OF 1246/6 vom 02.06.2025 Betreff: Höchst: Wiedererrichtung des Denkmals für Otto von Bismarck Der Magistrat wird gebeten, das im Oktober 2024 gestürzte Denkmal für Otto von Bismarck zeitnah auf seinen ursprünglichen Sockel in der Leverkuser Straße wiederzuerrichten und die Wiederaufstellung mit einer historisch kontextualisierten Erläuterung zu begleiten, etwa durch eine ergänzende Tafel und digitale Angebote. Begründung: Durch die Wiedererrichtung des Denkmals an seinem ursprünglichen Ort in der Leverkuser Straße bleibt das Denkmal für Bürgerinnen und Bürgern weiterhin gut zugänglich. Außerdem kann es dazu beitragen, sich kritisch mit der Geschichte auseinanderzusetzen und bietet gleichzeitig Gelegenheit, Diskussionen und Debatten in der Gesellschaft anzustoßen. Das Denkmal für Otto von Bismarck in Höchst wurde 1899 enthüllt. Es war ein bürgerschaftliches Projekt. Finanziert wurde es vollständig aus privaten Spenden der Höchster Bevölkerung, insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern aus Industrie, Handwerk und Bürgertum. Diese Initiative zeigt die Bedeutung, die man dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck in der lokalen Erinnerung beimaß. Was der Ortsbeirat entschieden ablehnt, ist der Versuch, durch illegale Aktionen und Vandalismus politische Tatsachen zu schaffen. Die gewaltsame Entfernung der Statue war kein Akt der Aufklärung, sondern eine Missachtung des demokratischen Diskurses. Wer Denkmäler mit Seilen vom Sockel reißt, gefährdet das Fundament unserer demokratischen Gesellschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1492

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Sicherheitskonzept für Höchst dringend modifizieren

22.04.2025 · Aktualisiert: 30.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6807 entstanden aus Vorlage: OF 1169/6 vom 26.02.2025 Betreff: Sicherheitskonzept für Höchst dringend modifizieren Vorgang: OM 1325/22 OBR 6; ST 913/22 In der Pressekonferenz am 19. Dezember 2024 hat Oberbürgermeister Mike Josef gemeinsam mit Stadträtin Annette Rinn (Dezernentin für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz) das neue Sicherheitskonzept für Frankfurt-Höchst vorgestellt. Bereits seit Jahren setzt sich der Ortsbeirat für die Steigerung des Sicherheitsempfindens im Stadtteil Höchst ein. Insbesondere die Gebiete rund um den Höchster Bahnhof sowie im Bereich der Leverkuser Straße und Bolongarostraße sorgen seit Jahren für Beeinträchtigungen der Anwohner. Beschwerden im Hinblick auf die Müllsituation, Ruhestörungen und das generelle Sicherheitsempfinden sind bereits in einer Anregungsserie in den Jahren 2021 und 2022 Thema im Ortsbeirat 6 gewesen. Damals wurde um Kontrollen im Bereich der Leverkuser Straße gebeten, die dann auch auf den gesamten Bereich der Bolongarostraße ausgeweitet wurden. Aus den Kontrollen resultierten Einleitungen von Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie die gänzliche Sicherstellung von zwei Betrieben (Stellungnahme vom 19. April 2022, ST 913). Darüber hinaus teilte der Magistrat in selbiger Stellungnahme mit, dass vereinzelt die Bildung von Brennpunkten auf den beiden genannten Straßen zu beobachten sei. Der Ortsbeirat begrüßt nach mehreren Jahren der behördlichen Sensibilisierung, dass der Magistrat nun endlich die Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen im Bahnhofsbereich erkannt hat und erste nachhaltige Maßnahmen verfügt hat. Die Situation vor Ort hat sich nach Zuschriften zahlreicher Bürgerinnen und Bürger in den letzten Monaten derart verschärft, dass dringend über eine Erweiterung des Sicherheitskonzeptes seitens des Magistrats nachgedacht werden sollte. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, - das am 19. Dezember 2024 vorgestellte Sicherheitskonzept auch auf die Gebiete der Bolongarostraße sowie der Leverkuser Straße auszuweiten; - in die Modifizierung des Konzepts die Erfahrungswerte bereits stattgefundener Kontrollmaßnahmen (die damals Wirkung entfalteten), z. B. aus der Stellungnahme vom 19. April 2022, ST 913, einzubetten, um die sicherheitspolitische Lage im gesamten Stadtteil (u. a. auch an den Brennpunkten) nachhaltig zu verbessern; - die Einsatzzeiten entsprechend anzupassen, sodass insbesondere die Beschwerdezeiträume nach 19:00 Uhr (gerade in den Sommermonaten) mit abgedeckt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1325 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 913 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1258

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Anlage von Blühstreifen

22.04.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6819 entstanden aus Vorlage: OF 1208/6 vom 06.04.2025 Betreff: Anlage von Blühstreifen Der Magistrat wird gebeten, Blühstreifen in geeigneten Straßenabschnitten des Frankfurter Westens anzul egen. Infrage kommen dafür zum Beispiel die Grünfläche in der Mitte des Dalberg-Kreisels, rund um das dort aufgestellte Kunstwerk (in Absprache mit der Künstlerin), die Königsteiner Straße nördlich der Eisenbahnbrücke und parallel zum Höchster Markt die Melchiorstraße zwischen Justinuskirchstraße und Antoniterstraße. Begründung: Die Anlage von Grünstreifen mit blühenden Blumen verbessert das Stadtbild und ist zugleich ein Beitrag zum Naturschutz, weil die Blüten auch als Bienenweide dienen können. Hinzu kommt, dass unbepflanzte oder mehr oder minder vernachlässigte Erdstreifen armselig aussehen (siehe Foto), wie sich etwa an der Königsteiner Straße zeigt, und offensichtlich manche Mitbürger zum Abladen von Müll einlädt und damit eine ohnehin viel beklagte Entwicklung noch verstärkt. (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1307

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von MüllHotspots

11.02.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6499 entstanden aus Vorlage: OF 1150/6 vom 23.01.2025 Betreff: Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von Müll-Hotspots Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Vorschläge zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Präventive Überprüfung und Reinigung bekannter Müll-Hotspots: In Zusammenarbeit mit der FES soll ein System zur regelmäßigen, präventiven Überprüfung und Reinigung der als Müll-Hotspots bekannten Stellen im Stadtteil Höchst etabliert werden. Ziel ist es, dass Müllablagerungen an diesen Stellen nicht länger als einen Arbeitstag unbeachtet bleiben und eine vollständige Reinigung erfolgt, die sowohl Sperrmüll als auch Restmüll umfasst. 2. Initiale und fortlaufende Erfassung der Müll-Hotspots: Eine Liste der Müll- Hotspots soll basierend auf den Daten des "Mängelmelders" sowie durch Gespräche mit Bürger:innen erstellt werden. Diese Liste wird gemeinsam mit der FES entwickelt und soll regelmäßig (mindestens einmal jährlich) überprüft und aktualisiert werden, um auf Veränderungen im Stadtbild reagieren zu können. 3. Evaluation des Erfolgs der Maßnahmen: Nach einem Jahr soll durch eine erneute Auswertung der Daten des "Mängelmelders" überprüft werden, ob die Anzahl der gemeldeten Müllablagerungen insgesamt zurückgegangen ist und ob die Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit beigetragen haben. Begründung: Die Sauberkeit im Stadtteil Höchst ist ein häufiges Anliegen der Bürger:innen. Insbesondere illegale Müllablagerungen an immer denselben Stellen - den sogenannten Müll-Hotspots - führen zu einem dauerhaft unansehnlichen Straßenbild. Die Auswertung des "Mängelmelders" zeigt, dass diese Hotspots teilweise bis zu zehnmal oder häufiger gemeldet wurden. Die oft verzögerte Beseitigung dieser Ablagerungen verstärkt das Problem, da ein vermülltes Erscheinungsbild weitere illegale Ablagerungen nach sich zieht (Broken-Windows-Theorie). Eine präventive und zügige Reinigung der Hotspots kann das Straßenbild nachhaltig verbessern, das Engagement der Bürger:innen stärken und langfristig zu weniger illegalen Müllablagerungen führen. Liste der initial identifizierten Müll-Hotspots im Stadtteil Höchst (auf Basis der Daten aus dem "Mängelmelder" und Gesprächen mit Bürger:innen) Müll-Hotspot Beispiel-Meldung im Mängelmelder mit Standort-Angabe Königsteiner Straße insbesondere Abschnitt zwischen Liebknechtstraße und Konrad-Glatt-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/98111 Bolongarostraße/Ecke Wed https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/93928 Bolongarostraße/Ecke Storchgasse https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106442 Bolongarostraße 139-145 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40354 Bolongarostraße 129/Ecke Mainberg rund um die Altglascontainer und die Spielgeräte https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/47637 Brüningstraße, Abschnitt zwischen Brüningstraße 15 und Leunastraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40572 Leunastraße, Abschnitt zwischen Gersthofer Straße und Luciusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40458 Luciusstraße 5 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100349 Ecke Schleifergasse/Albanusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/58031 Ecke Kasinostraße/Emmerich-Josef-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100031 Schleifergasse gegenüber Bunker https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106783 Bereich zwischen Kasinostraße 14a, 21 und 25 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/53749 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 637 Aktenzeichen: 79-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Endlich wieder Weihnachtsbeleuchtung in der Höchster Fußgängerzone

14.01.2025 · Aktualisiert: 03.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6295 entstanden aus Vorlage: OF 1131/6 vom 15.12.2024 Betreff: Endlich wieder Weihnachtsbeleuchtung in der Höchster Fußgängerzone Seit der Auflösung der ehemaligen Interessengemeinschaft Handel und Handwerk Höchst 2019 gibt es in der Königsteiner Straße keine Weihnachtsbeleuchtung mehr. Für andere Straßen in Höchst (Hostatostraße, Dalbergstraße) konnte eine Lösung gefunden werden, bei der die Stadt Frankfurt die Beleuchtung an Laternenmasten finanziert. In der Königsteiner Straße scheiterte eine Beleuchtung daran, dass die Statik der Überspannungen überprüft werden müsste, was 2019 aus Kostengründen nicht möglich war. Eine angekündigte Sanierung der Fußgängerzone, die neue Beleuchtungslösungen bringen sollte, wurde bisher nicht umgesetzt und ist weiterhin nicht absehbar. Eine statische Überprüfung soll klären, ob eine Interimslösung mit moderner, leichter und energiesparender Beleuchtung möglich ist, ähnlich wie es in Städten wie Mainz praktiziert wird (siehe Abbildung 2). Die Beleuchtung soll die Fußgängerzone aufwerten und den lokalen Handel in der Weihnachtszeit unterstützen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Fußgängerzone der Königsteiner Straße wieder eine Weihnachtsbeleuchtung angebracht werden kann. Begründung: Der Wunsch nach einer Weihnachtsbeleuchtung in der Königsteiner Straße wird immer wieder geäußert. Abbildung 1: Überspannleitungen in Höchst Quelle: privat Abbildung 2: Weihnachtsbeleuchtung in der Augustinerstraße in Mainz Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 873 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Höchst: Kauf des Parkhauses in der Emmerich-Josef-Straße durch die ABG FRANKURT HOLDING

14.01.2025 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6294 entstanden aus Vorlage: OF 1130/6 vom 08.12.2024 Betreff: Höchst: Kauf des Parkhauses in der Emmerich-Josef-Straße durch die ABG FRANKURT HOLDING Der Magistrat wird gebeten, durch den Aufsichtsratsvorsitzenden der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG), den Frankfurter Oberbürgermeister Mike Josef, die Leitung der ABG dazu anzuregen, die folgenden beiden Punkte umzusetzen: 1. Kauf des Parkhauses in der Emmerich-Josef-Straße von der GOLDBECK GmbH, dem aktuellen Eigentümer. 2. Übernahme des Betriebs durch die Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH (PBG) als Tochterunternehmen der ABG. Die PBG ist größter Parkraumbetreiber in Frankfurt am Main und bewirtschaftet 32 große Parkgaragen mit ca. 18.000 Stellplätzen im Stadtgebiet Frankfurt und ist damit hervorragend geeignet, das Management des Parkhauses zu übernehmen. Begründung: Ziel des Kaufs durch die ABG ist die Errichtung von E-Ladestationen für Pkw, Fahrradparkplätzen und der vertikalen Begrünung des Parkhauses an der Außenfassade zum Klimaschutz mittels Fassadengärten durch Installation von Gittermatten und Rankwänden. Grüne Wände tragen zu einem verbesserten Mikroklima bei und sind daher ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur klimaangepassten, lebenswerten Stadt. Oft ist das Parkhaus in einem unhygienischen Zustand durch Müll und Urin im Treppenhaus und den Parkebenen. Dieser Zustand soll in Zukunft verhindert und das Parkhaus fit für die Zukunft gemacht werden, um so das Förderprogramm "Innenstadt Höchst" und das Maßnahmenkonzept für die Zukunft der Nahmobilität und des Parkraums in Höchst zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 616

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Busverbindung zwischen Hostatostraße und Höchster Bahnhof

14.01.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6293 entstanden aus Vorlage: OF 1142/6 vom 08.12.2024 Betreff: Busverbindung zwischen Hostatostraße und Höchster Bahnhof Der Magistrat wird gebeten, den Vorschlag der Nahmobilitäts- und Parkraumstudie der Innenstadt Höchst, der unter Punkt 1.3 "Schaffung sicherer Kreuzungen und Querungen" in der Skizze zur Anpassung der Kreuzung Hostatostraße/Albanusstraße abgebildet ist (siehe Ausschnitt des Fotos), schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Oft hat gerade an dieser Kreuzung der Bus wegen Falschparkern Schwierigkeiten, um die Ecke zu fahren. Dadurch staut sich der Verkehr zeitweise bis in den Kreisel zurück. Diese Maßnahme ist schnell und ohne große Mittel umzusetzen und kann zu einer Entlastung beitragen. Quelle: Nahverkehrskonzept Höchst Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 507 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren Folgen

11.10.2024 · Aktualisiert: 11.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2024, OF 1097/6 Betreff: Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren Folgen Anfang August 2024 haben einige Gewerbetreibende, deren Geschäft sich in der Bolongarostraße befindet, ein Schreiben der Bauaufsicht Frankfurt am Main erhalten (Anhörung § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes). Im Rahmen einer Ortsbesichtigung hat die Bauaufsicht festgestellt, dass es verschiedene Aussteckschilder an den Fassaden, Folienbeklebungen an Schaufenstern, Leuchtwer-bungen in Schaufenstern usw. gibt, für die keine Baugenehmigung nach § 62 der Hessischen Bauordnung vom 07.07.2018 existiert. Zudem stehen einige der Liegenschaften unter Denkmalschutz und/oder fallen in den Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung für Frankfurt-Höchst vom 08.12.1977. Es wird unter Verweis auf die Möglichkeit eines Erlasses einer Verfügung, die mit Gebühren und Kosten verbunden ist, die Entfernung der in den entsprechenden Schreiben aufgeführten Werbeanlagen bis Ende August 2024 gefordert. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass das Anbringen und die Nutzung von Werbeanlagen ohne Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und gegebenenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Immerhin wird den Betroffenen das Angebot zu einem persönlichen Gespräch unterbreitet. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Haben bereits vor der jetzigen Maßnahme Überprüfungen, wie in der ST 2291/2022 vom 30.09.2022 angekündigt, stattgefunden? 2. Nach welchen Kriterien wurden die Geschäfte und Gebäude für die jetzt durchgeführten Überprüfungen ausgewählt? 3. Ist der Umfang der durchgeführten Maßnahme unter Einbeziehung des Aspekts der Stagnation/des Rückgangs des Einzelhandels im Frankfurter Westen, insbesondere in Fällen, bei denen nur kleinere Folienbeklebungen/Schilder vorgefunden wurden, der eigentlichen Zielsetzung der Ortsbegehung überhaupt noch dienlich? 4. Wurde nach den Ortsbesichtigungen und vor Versand der Schreiben an die Gewerbetreibenden das Stadtteilbüro Innenstadt Höchst/Stadtteilmanagement, das u.a. für Beratungen bezüglich Maßnahmen zur Verbesserung des privaten und öffentlichen Umfeldes oder zur Stadtbildpflege zuständig ist und bei Genehmigungen sowie der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen Hilfestellungen geben soll, einbezogen? 4. Haben persönliche Gespräche, wie in den Schreiben angeboten, stattgefunden? 5. Bestehen zumutbare Wege, die Bewerbung genehmigungsfähig zu gestalten, sodass der Einzelhandel weiter auf entsprechende Werbung bauen darf? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird ziffernweise über den Antrag abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1032 2024 Die Vorlage OF 1097/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, Linke, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); Ziffer 2. und 4.: Annahme bei Enthaltung GRÜNE; Ziffer 3.: CDU, Linke, BFF und fraktionslos gegen SPD und 3 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung); Ziffer 5. und 6.: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße

03.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5807 entstanden aus Vorlage: OF 1080/6 vom 19.08.2024 Betreff: Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße Der Magistrat wird gebeten, - Tempo 30 in der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße einzurichten; - Geschwindigkeitskontrollen in der Bolongarostraße durchzuführen. Begründung: Im Bereich der Bolongarostraße darf 50 km/h gefahren werden. Autofahrer missachten aber die Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Anwohner klagen darüber, dass das Herausfahren aus den vier Seitenstraßen sehr gefährlich sei, und die Bewohner fühlen sich dadurch unsicher. Auch in anderen Stadtteilen fahren Busse durch Bereiche mit Tempo 30. Somit liegt kein Grund vor, eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 144 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Schild Andreasplatz

03.09.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5803 entstanden aus Vorlage: OF 1076/6 vom 21.07.2024 Betreff: Höchst: Schild Andreasplatz Der Magistrat wird gebeten, in Höchst am bekannten Andreasplatz/Ecke Emmerich-Josef-Straße/Kasinostraße ein Schild mit dem Namen "Andreasplatz" anzubringen und zu erläutern, wer der Namensgeber ist. Begründung: Der Platz ist in Höchst und Umgebung unter dem Namen Andreasplatz bekannt und erscheint auch bei der Suche auf Google, nur vor Ort weist kein Schild darauf hin. Ein Schild müsste auch problemlos anzubringen sein, da es keine Postanschrift mit dieser Adresse gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2063 Aktenzeichen: 62-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt verbessern

25.06.2024 · Aktualisiert: 04.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5654 entstanden aus Vorlage: OF 1043/6 vom 07.06.2024 Betreff: Höchst: Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt verbessern Mit dem Ziel, die Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt zu verbessern, wird der Magistrat gebeten, von den vier erstellten konzeptionellen Vorschlägen das Konzept A umzusetzen, das - eine unveränderte Verkehrsführung; - Kurzzeitparkplätze (Parkscheibe eine Stunde) und Haltebereiche um den Marktplatz herum (während der Marktzeiten) beinhaltet. In Verbindung mit der Umsetzung wird der Magistrat gebeten, regelmäßige Kontrollen zu veranlassen, um die Einhaltung der (neuen) Parkregelung zu kontrollieren. Ergänzend zu dem Konzept wird der Magistrat gebeten, - die Gehwegbreite in der Antoniterstraße zu prüfen und entsprechend der Breite Längs- oder Schrägparkplätze einzurichten; - die Installation einer festen Sitzbank und/oder von Fahrradabstellplätzen direkt vor der Markthalle zu prüfen; - die alternativen Parkmöglichkeiten in Höchst besser und weiträumig auszuschildern, insbesondere den Parkplatz in der Paulistraße (samstags geöffnet); - die Parkplätze hinter dem Schwimmbad zu markieren und ausschließlich für das Personal der BäderBetriebe und des Marktes vorzuhalten (abgesehen vorhandener Anwohnerparkplätze, die bestehen bleiben); - weitere Kurzzeitparkplätze (Parkscheibe eine Stunde) in der Melchiorstraße zwischen Antoniterstraße und Leverkuser Straße einzurichten. Begründung: Der Höchster Wochenmarkt, der jeden Dienstag-, Freitag- und Samstagmorgen zahlreiche Kunden aus dem Frankfurter Westen und den Nachbargemeinden des Main-Taunus-Kreises anzieht, blickt auf eine bald 700-jährige Tradition zurück - bereits im Jahr 1356 siedelten sich nach Verleihung der Stadt- und Marktrechte durch Kaiser Karl IV. die ersten Marktstände in Höchst an. Auf dem "Einkaufsmarkt" ist für jeden, der gute Qualität und frische Ware schätzt, etwas dabei - die Marktbesucher erhalten frisches Obst und Gemüse, ebenso wie Geflügel-, Fleisch- und Wurstwaren, Käsespezialitäten, Gewürze und vieles mehr. Viele nutzen auch die Gelegenheit, sich ein Brötchen auf Wunsch frisch belegen zu lassen oder einen Kaffee in der Markthalle zu trinken. Während die lokale Höchster Wirtschaft im Wandel ist und viele alteingesessene Geschäfte bereits geschlossen wurden, hat der Höchster Markt Bestand. Entsprechend wichtig ist es, dass der Höchster Markt erhalten bleibt. Vor dem Hintergrund der angespannten Verkehrs- und Parksituation rund um den Markt - freie Parkplätze sind Mangelware, der Parkdruck (in Höchst ohnehin hoch) steigt zu Marktzeiten ebenso wie die Anzahl der Falschparker in Halteverboten - wurde ein Verkehrsplanungsbüro mit einer Parkraumstudie beauftragt. Ein Ergebnis war, dass die Beschilderung auf dem Marktplatz, in der Straße Höchster Markt sowie in der Melchiorstraße, Antoniterstraße und Justinuskirchstraße einem Flickenteppich gleicht und kaum erfassbar ist. Das Verkehrsplanungsbüro hat im Ergebnis vier konzeptionelle Vorschläge zur Neustrukturierung der Verkehrs- und Parkregelungen erstellt. Nach Vorstellung und umfassender Diskussion der vier Konzepte, unter Einbeziehung der Marktbeschicker (u. a. in einem Ortstermin), wird die Umsetzung des Konzepts A befürwortet. Das Konzept A beinhaltet eine klare Parkregelung mit mehr Kurzzeitparkplätzen im direkten Umfeld. Die Anfahrt zum Markt bleibt unverändert. Für die Umsetzung ist keine Umgestaltung notwendig. Da weiterhin die Gefahr des Falschparkens im Bereich der Umfahrung besteht, sind Kontrollen notwendig. Inwieweit die Umsetzung des Konzepts A zu einer Verbesserung führt, soll nach einem Jahr durch den Ortsbeirat evaluiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2036 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Verkehrs- und Parkplatzprobleme An der Steinmühle beheben

28.05.2024 · Aktualisiert: 31.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5515 entstanden aus Vorlage: OF 1018/6 vom 07.05.2024 Betreff: Nied: Verkehrs- und Parkplatzprobleme An der Steinmühle beheben Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Das Parken auf allen Parkplätzen in der Straße An der Steinmühle in Nied wird nur noch für Pkw erlaubt. Hierzu sollen die betreffenden Schilder (Zusatzschild 1010-58 zum Verkehrszeichen 314) aufgestellt werden und insbesondere in der Anfangszeit auch deren Einhaltung kontrolliert werden. 2. Die Straße wird in die bestehende Tempo-30-Zone im Quartier Nied-West einbezogen. 3. Es werden Maßnahmen ergriffen, damit der benachbarte Kfz-Betrieb in der Bolongarostraße die Straße An der Steinmühle nicht mehr als Abstellplatz für seine Kundenfahrzeuge missbraucht. 4. Es wird gegebenenfalls ein Ortstermin mit den Anwohnern vereinbart. Begründung: Seit Jahren beklagen sich die Anwohner über chaotische Verkehrs- und Parkplatzprobleme in ihrer Straße An der Steinmühle. Nachdem der Ortsbeirat im Herbst 2021 zum ersten Mal auf die nicht hinnehmbare Situation aufmerksam gemacht hat, trat laut Aussagen von Bewohnern zunächst eine Verbesserung der Zustände ein. Mit der Zeit hat es sich aber wieder deutlich verschlechtert. In dieser Straße gibt es zwei Probleme: Zum einen wird hier trotz der Sackgasse, vor Erreichen einer 90-Grad-Kurve, laut Anwohnern sehr schnell gefahren. Da die Straße oft von Kindern überquert wird, fürchten die Anwohner um die Sicherheit ihrer Kinder. Neben Kindern werden durch zu schnelles Fahren auch Radfahrer gefährdet, die die Straße befahren, da diese Straße eine ausgewiesene Radwegeverbindung zwischen Höchst und der Innenstadt ist. Laut der Stadt Frankfurt scheint die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht möglich, sodass sich die Anwohner zumindest eine angeordnete Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h wünschen, ähnlich wie es in den Nachbarstraßen schon eingeführt worden ist. Zum anderen gibt es in der Straße eine größere Anzahl an Parkplätzen, die teilweise durch den anliegenden Kfz-Betrieb in der Bolongarostraße (Abstellen defekter Pkw, oft ohne Nummernschild, häufig auslaufendes Öl) sowie durch Gewerbetreibende mit Wohnsitz außerhalb von Frankfurt missbraucht werden. Die Anwohner berichten, dass auswärtige Gewerbetreibende nachts ihre Firmenfahrzeuge dort auf den Parkplätzen abstellen. Morgens fahren sie dann mit ihren Privat-Pkw in die Straße An der Steinmühle, steigen in ihre Firmenfahrzeuge um und fahren damit zu ihrer Arbeit, während ihre Privat-Pkw den Tag über dort parken. Abends erfolgt dann wieder der Wechsel und die Firmenfahrzeuge parken die ganze Nacht dort. Die Parkplätze sind aber nicht für defekte Autos der Kfz-Werkstatt oder für Firmenfahrzeuge von Gewerbetreibenden eingerichtet worden, sondern für die Menschen, die in dieser Straße wohnen sowie für temporäre Besucher der Alevitischen Gemeinde. Das Anbringen des Zusatzschilds 1010-58, zusammen mit dem schon vorhandenen Verkehrszeichen 314, würde in Zukunft nur das Parken von Pkw erlauben. Die Firmenfahrzeuge und der damit verbundene Verkehr könnten so aus dieser Straße verbannt werden. Insbesondere kurz nach Anbringung der neuen Schilder sollte hier verstärkt das Einhalten der neuen Regelung kontrolliert werden. Bezüglich der defekten Kundenfahrzeuge der anliegenden Kfz-Werkstatt sollten Maßnahmen eingeleitet werden, die den Missbrauch und die damit einhergehende Umweltverschmutzung unverzüglich beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1870 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Markierungen der Fußgängerüberwege und Radwege am Dalbergkreisel erneuern

28.05.2024 · Aktualisiert: 30.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5513 entstanden aus Vorlage: OF 1016/6 vom 28.04.2024 Betreff: Höchst: Markierungen der Fußgängerüberwege und Radwege am Dalbergkreisel erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerüberwege an den Einmündungen zum Dalbergkreisel (Kasinostraße, Königsteiner Straße, Dalbergstraße und Hostatostraße) sowie die Radsymbole auf den Radwegen und die Fußgängerfurten neu zu markieren. Begründung: Die Markierungen im Bereich des Kreisels sind sehr abgenutzt und müssen neu markiert werden, damit die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer wieder hergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1859 Beratung im Ortsbeirat: 6

OA (Anregung Ortsbeirat)

Höchst: Grunderneuerung Bolongarogarten Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31

16.04.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.04.2024, OA 453 entstanden aus Vorlage: OF 1012/6 vom 12.04.2024 Betreff: Höchst: Grunderneuerung Bolongarogarten Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 31 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Zugang zum Bolongaropalast von der Bolongarostraße durch die Hofeinfahrt und Gartenanlage über die obere Terrasse hochwertig barrierefrei und mit rollstuhlgerechtem Pflaster ausgeführt wird. Bei der Verlegung muss auf die Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf. eine rollstuhlgerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Begründung: Der Ortsbeirat nimmt zwar an, dass eine barrierefreie Planung zur Grunderneuerung der Gartenanlage vorgesehen ist, da dies in der Vorlage M 31 aber nicht deutlich beschrieben ist und die Zugänge mit den vorhandenen Porphyr-Pflastersteinen neu verlegt werden sollen, muss bei der Verlegung auf die Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf. eine rollstuhlgerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Rollstuhlfahrende berichten, dass schon kleine Unebenheiten beim Fahren kraftraubend sind, zum Teil zu starkem Rütteln beim Befahren führen oder kleine Kanten nicht überwunden werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1414 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 24.04.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.04.2024, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 31 = Annahme) Volt (M 31 = Annahme, OA 453 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Enthaltung zur Vorlage M 31) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 31 und OA 453 = Annahme) Gartenpartei (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 25.04.2024, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme bei Ablehnung M 31) FRAKTION (M 31 = Annahme) 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.04.2024, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2024, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4718, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Das legale Abstellen von Schulbussen der Robert-Koch-Schule sicherstellen

05.03.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5202 entstanden aus Vorlage: OF 941/6 vom 17.02.2024 Betreff: Höchst: Das legale Abstellen von Schulbussen der Robert-Koch-Schule sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Schulbusse für den Schülerverkehr der Robert-Koch-Schule die für sie vorgesehene Parkfläche in der Brüningstraße nutzen können, die zurzeit regelmäßig illegal zugeparkt wird. Begründung: Die Busse parken oft über mehrere Stunden illegal halb auf dem schmalen Gehweg der Leverkuser Straße, sodass dieser kaum noch zu nutzen ist. Der Gehweg ist durch das Parken der Busse nicht nur blockiert, sondern auch beschädigt. Gehwege sind, selbst wenn sie zum Parken freigegeben sind, grundsätzlich nur von Fahrzeugen bis 2,8 Tonnen zu befahren. Der Bus dürfte mindestens zwölf Tonnen haben, siehe Fotos. Quelle: Michael Falk/Die Grünen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1310 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Behindertenparkplatz an der Fußgängerzone

06.02.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5069 entstanden aus Vorlage: OF 934/6 vom 04.02.2024 Betreff: Höchst: Behindertenparkplatz an der Fußgängerzone Der Magistrat wird gebeten, 1. die Markierung auf dem Behindertenparkplatz Hostatostraße/Ecke Königsteiner Straße (nach dem Kreisel) zu erneuern und durch regelmäßige Kontrollen und entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass dieser nur von berechtigten Personen benutzt wird; 2. auf dem Behindertenparkplatz Emmerich-Josef-Straße/Ecke Königsteiner Straße (östlich der Fußgängerzone) a) die Markierung zu erneuern und durch regelmäßige Kontrollen und entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass dieser nur von berechtigten Personen benutzt wird; b) die zeitliche Begrenzung auf Montag bis Samstag, 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr, zu ändern oder sie ganz aufzuheben. Begründung: Gehbehinderte Personen schilderten wiederholtes Falschparken von unberechtigten Personen auf diesen Behindertenparkplätzen. Gehbehinderte Menschen sind jedoch auf kurze Wege und daher auf Parken in der Nähe der Fußgängerzone angewiesen, um ihre Erledigungen zu bewältigen, auch am Wochenende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1042 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten

06.02.2024 · Aktualisiert: 06.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5067 entstanden aus Vorlage: OF 922/6 vom 20.01.2024 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen der Adolf-Haeuser-Straße und der Gebeschusstraße sicherer zu gestalten: 1. (Wieder-)Anbringen des Verkehrszeichens 532-20 (Einengungstafel) an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße/Liederbacher Straße in Richtung Unterliederbach; 2. Anbringen des Verkehrszeichens 138-10 (Radverkehr) an der Stelle, wo der Radverkehr von der Leunastraße kommend auf den Schutzstreifen der Fahrbahn geleitet wird; 3. Anbringen des Verkehrszeichens 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils auf beiden Seiten der Liederbacher Straße vor der Eisenbahnbrücke sowie, falls erforderlich, Anbringen des Verkehrszeichens 281.1 (Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils entsprechend nach der Eisenbahnbrücke; 4. die rechte Fahrspur der Leunastraße in Richtung Unterliederbach ab der Raugasse oder vorher für Rechtsabbieger bzw. als Busspur ausweisen, damit das Drängeln in eine Fahrspur nicht erst im Kreuzungsbereich der Adolf-Haeuser-Straße und dem anschließenden engen Gehweg erfolgt. Begründung: Der o. g. Bereich ist Teil des Schulwegs für den Fuß- und Radverkehr gemäß Schulwegeplan der Stadt Frankfurt am Main. Für den Radverkehr gibt es dort allerdings keine Sonderwege wie von der Fahrbahn abgetrennte Radwege (lediglich einen für den Radverkehr freigegebenen viel zu engen Fußweg) oder Radfahrstreifen, lediglich Schutzstreifen auf der Fahrbahn sind vorhanden. Die Enge der Straße an dieser Stelle gefährdet Radfahrerinnen und Radfahrer ebenso wie Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Fußweg an der Liederbacher Straße/Leunastraße außerhalb des Eisenbahntunnels. Die im Folgenden näher begründeten Maßnahmen sollen insbesondere zur Sicherheit des Schulwegs beitragen. Zu 1.: Vermutlich war dieses Verkehrszeichen an der mittlerweile abgerissenen Fußgängerbrücke über dem Leunakreisel angebracht. Wie dem auch sei, es fehlt jedenfalls der Hinweis darauf, dass die zweispurige Leunastraße in die einspurige Liederbacher Straße mündet. Das führt zu Situationen, die für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gefährlich werden können. Zu 2.: Die Einmündung des Radwegs auf den Schutzstreifen kommt für den Autofahrer überraschend und stellt daher eine Gefahr dar, auf die durch das entsprechende Verkehrszeichen aufmerksam gemacht wird. Zu 3.: Da das Überholen der Radfahrenden auf den jeweiligen Schutzstreifen ohne deren Gefährdung, d. h. unter Einhaltung eines Überholabstands von 1,50 Metern, aufgrund der Enge unter der Eisenbahnbrücke nicht möglich ist, sollte dies auch durch das entsprechende Verkehrszeichen unterbunden werden. Zu 4.: Beim Übergang von der Zwei- zur Einspurigkeit der Leunastraße wird unter den Autofahrenden erheblich gedrängelt. Zurzeit wird in dem beschriebenen engen Bereich gedrängelt, wo die Radspur dazukommt. Diese gefährliche Situation kann durch eine frühere Einspurigkeit für den Verkehr, der geradeaus fährt, spätestens ab der Raugasse, und eine Abbiegespur für Rechtsabbieger vermieden werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1034 Antrag vom 16.03.2025, OF 1182/6 Auskunftsersuchen vom 18.03.2025, V 1143 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 718 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Höchst: Wieso kommt es erst nach 2026 zu einer deutlich verspäteten, längst überfälligen Umgestaltung der Bolongarostraße?

06.11.2023 · Aktualisiert: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2023, OF 882/6 Betreff: Höchst: Wieso kommt es erst nach 2026 zu einer deutlich verspäteten, längst überfälligen Umgestaltung der Bolongarostraße? Aus diverser Presseberichtserstattung ist zu entnehmen, dass die avisierte, längst überfällige Umgestaltung der Bolongarostr. frühstens erst ab dem Jahre 2026 vollzogen werden kann. Laut Medien wurden hierfür sogar bewusst Fristsetzungen zur Beantragung weiterer, nicht aus dem städtischen Haushalt stammender Fördermittel nicht eingehalten und mithin keine Förderungsanspruch erworben. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich daraus aufdrängende Fragestellungen entsprechend zu beantworten: - Welche Kapazitäten fehlen dem Magistrat, um die überfällige Umgestaltung der Bolongarostr. zu verwirklichen? - In welche bedeutenderen Programme wurden stattdessen die Kapazitäten eingesetzt, die einen Verfall der Fördermittel rechtfertigen? - Beabsichtigt der Magistrat die fehlenden Kapazitäten entsprechend aufzustocken, um künftig sicherzustellen, dass keine erneuten Fördermittel verfallen? - Besteht die Chance, zukünftig erneute außerstädtische Förderungen zu erhalten? - Gibt es konkrete Zeitangaben zur Umgestaltung Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 795 2023 Die Vorlage OF 882/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Schulradwege in Höchst verbessern

10.10.2023 · Aktualisiert: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4561 entstanden aus Vorlage: OF 860/6 vom 23.09.2023 Betreff: Höchst: Schulradwege in Höchst verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Maßnahmen, die im Radverkehrskonzept im Ortsbezirk 6 zur Schulwegsicherung vorgestellt wurden, zügig umzusetzen. Die Radwege zu den Schulen im Frankfurter Westen sind dringend auszubauen und in sichtbaren Schritten zu verbessern. Dem Drängeln der Autofahrenden mit Überholungswunsch ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Beschilderung, klarzumachen, dass zum Überholen ein Abstand von eineinhalb Metern erforderlich ist, bzw. an dieser Stelle ein Schulweg ist und langsamer gefahren werden muss, ggf. mit Überholverbot. Dooring-Zonen sind zu markieren. Dies betrifft u. a. folgende Straßen: - Kurmainzer Straße aus Richtung Sossenheim kommend zur Palleskestraße (IGS West, IGS 15, Helene-Lange-Schule); - Gebeschussstraße (Leibnizschule, Friedrich-Dessauer-Gymnasium); - Bolongarostraße Radweg in beide Richtungen (betrifft alle Schulen in Höchst); - Verbindung Bolongarostraße zur Zuckschwerdtstraße/Ludwig-Scriba-Straße, (Palleskestraße) Begründung: Kinder müssen sich auf ihrem Weg zur Schule sicher fühlen und diese Wege alleine bewältigen können, auch mit dem Fahrrad. Leider fehlen zum Teil Verbindungswege oder Autofahrende neigen zum Drängeln, wenn sie nicht überholen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 778 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Durchgehende Verkehrsführung für Radfahrende in die Innenstadt

04.07.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4172 entstanden aus Vorlage: OF 816/6 vom 17.06.2023 Betreff: Höchst: Durchgehende Verkehrsführung für Radfahrende in die Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, für Radfahrende, die auf der Emmerich-Josef-Straße Richtung Innenstadt unterwegs sind, auf der Zuckschwerdtstraße die Weiterfahrt zur Bolongarostraße nach rechts auszuschildern und auf der Fahrbahn zu markieren, sodass sie dort Anschluss an den Radweg Richtung Innenstadt finden. Begründung: Zurzeit werden Radfahrende vom Dalberg-Kreisel aus mit roten Markierungen und Beschilderung Richtung Innenstadt über die Kasinostraße und die Emmerich-Josef-Straße geführt. An der Kreuzung Zuckschwerdtstraße findet man dann ein Schild mit der lapidaren Mitteilung "Radweg Ende", ohne jeden Hinweis, wie es weiter gehen soll. Geradeaus ist keine Durchfahrt möglich. Eine Ausweichmöglichkeit, die aber nur auf den zweiten Blick zu finden ist, ist, den nach Westen ausgerichteten Radweg der Ludwig-Scriba-Straße entgegen der Fahrtrichtung zu benutzen. Dafür ist dieser Radweg aber zu schmal. Die Beschilderung erlaubt zwar eine gemeinsame Benutzung von Gehsteig und Radweg für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, aber die Pflasterung und vor allem die Piktogramme legen eindeutig eine Trennung und eine Benutzung des Radwegs nur in westliche Richtung nahe, sodass bei anderer Benutzung Konflikte kaum zu vermeiden sind. Eine bessere Anbindung ist daher notwendig. Foto Frank Wiebe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2279 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Straßenbahnhaltestelle „Tillystraße“ verkehrssicherer machen

06.06.2023 · Aktualisiert: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4003 entstanden aus Vorlage: OF 770/6 vom 22.05.2023 Betreff: Nied: Straßenbahnhaltestelle "Tillystraße" verkehrssicherer machen Der Magistrat wird gebeten, an der Straßenbahnhaltestelle "Tillystraße" die Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmenden durch folgende Änderungen sicherer zu machen: 1. Anbringung von Gittern zwischen der Mainzer Landstraße und der Straßenbahnhaltestelle "Tillystraße" (siehe Foto unten). Das Gitter soll zum einen den Ein- und Aussteigenden an der Haltestelle an der Mainzer Landstraße mehr Schutz bieten, da dieser Bereich, auf welchem auf eine Straßenbahn gewartet oder aus einer ausgestiegen wird, sehr schmal ist und direkt an die Mainzer Landstraße grenzt, auf der der motorisierte Verkehr bis zu 50 km/h schnell fährt. Auch soll unüberlegtes Queren der Mainzer Landstraße verhindert werden. Quelle: Google Maps mit eigenen Bearbeitungen 2. Straßenbahn-Lichtzeichensignalanlagen (LZA) für Fußgänger an den Gleisen neu anbringen. a) Ersetzen des gelb blinkenden Signals durch eine LZA am Fußgängerüberweg in Richtung Mainzer Landstraße: Möchten Personen am Fußgängerüberweg an der Trinkhalle die Gleise der Straßenbahn überqueren, um zur Mainzer Landstraße zu gelangen, macht ein blinkendes gelbes Licht auf hereinfahrende Straßenbahnen aufmerksam. Das blinkende gelbe Licht irritiert aber eher die Fußgänger, insbesondere Kinder, bei denen trotz des Blinkens, laut Berichten der Eltern, Unsicherheit herrscht, ob eine Straßenbahn nun einfährt oder nicht. Hier sollte das blinkende Licht durch eine LZA ersetzt werden, die eindeutig Grün anzeigt, wenn keine Straßenbahn kommt und somit die Gleise gefahrlos überquert werden können, und eindeutig Rot anzeigt, wenn eine Straßenbahn einfährt. b) Anbringung einer LZA am Fußgängerüberweg an der Trinkhalle: Möchte man am Fußgängerüberweg von der Mainzer Landstraße die Gleise der Straßenbahn überqueren, um zur Trinkhalle/Bolongarostraße zu gelangen, gibt es keine LZA, die anzeigt, ob eine Straßenbahn einfährt (auch kein gelbes blinkendes Licht). Hier sollte eine LZA installiert werden, die eindeutig Rot anzeigt, wenn eine Straßenbahn kommt, und eindeutig Grün anzeigt, wenn keine Straßenbahn einfährt. Begründung: Im Zuge der Sitzung des Beirats der Sozialen Stadt Nied haben jüngst mehrere Verkehrsteilnehmer (Eltern von in der Nähe der Haltestelle "Tillystraße" lebenden Kindern) auf die unsichere und gefährliche Verkehrssituation an der Straßenbahnhaltestelle aufmerksam gemacht. Insbesondere seien Schulkinder des Öfteren beim Überqueren der Gleise verunsichert und überfordert. Die Installierung von eindeutigen LZAs und das Aufstellen von Sperrgittern soll helfen, unklare und dadurch gefährliche Verkehrssituationen zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nied: Links-Abbiege-Ampelsignal am Kreuzungspunkt Tillystraße anbringen

22.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 769/6 Betreff: Nied: Links-Abbiege-Ampelsignal am Kreuzungspunkt Tillystraße anbringen Autofahrern auf der Bolongarostraße, die aus Höchst kommend in Richtung Nied fahren, ist es am Kreuzungspunkt Tillystraße / Knotenpunkt Mainzer Landstraße / Bolongarostraße möglich, an der Ampel nach links in die Bolongarostraße abzubiegen. Hierbei müssen sie an der Ampel, auch wenn sie GRÜN haben, auf herannahende Straßenbahnen (von vorne und hinten) sowie auf den Gegenverkehr achten. Verkehrsteilnehmer berichten, dass anscheinend links abbiegende Fahrer an dieser Stelle oftmals verunsichert und nicht in der Lage sind, die Situation eindeutig zu erfassen. Teilweise biegen sie dann entweder nur verzögernd ab und halten den Linksabbiegeverkehr auf, oder sie biegen zu früh nach links ab, obwohl Gegenverkehr kommt, den sie übersehen haben. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Kreuzungspunkt Tillystraße / Knotenpunkt Mainzer Landstraße / Bolongarostraße für den aus Höchst kommenden und in Richtung Nied an der Ampel nach links in die Bolongarostraße abbiegenden Verkehr eine Linksabbieger-Ampelphase mit eindeutig grünem Pfeil installiert werden kann. Nur wenn keine Straßenbahn kommt und der Gegenverkehr rot hat, sollten die Linksabbieger den grünen Pfeil angezeigt bekommen, der ihnen dann die Sicherheit gibt, gefahrlos nach links abzubiegen. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 679 2023 Die Vorlage OF 769/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße ist erforderlich!

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2563 entstanden aus Vorlage: OF 539/6 vom 22.08.2022 Betreff: Höchst: Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße ist erforderlich! Vorgang: OM 1797/22 OBR 6; ST 1552/22 Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich der Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße am Andreasplatz einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zu markieren. Begründung: Bereits mit der Ortsbeiratsanregung OM 1797 wurde gefordert, einen zuvor bestehenden Fußgängerüberweg wieder zu markieren. In der Stellungnahme ST 1552 schreibt der Magistrat: "Der in Rede stehende Fußgängerüberweg (FGÜ) war nur temporär notwendig, während dort ein Schulweg wegen einer Gehwegvollsperrung bauzeitlich nicht passierbar war. In 100 Metern Entfernung, östlich an der Zuckschwerdtstraße, befindet sich eine Lichtsignalanlage zur signalgeregelten Querung." Verwunderlich ist, dass der Fußgängerüberweg nicht wie üblich bei temporären Maßnahmen gelb, sondern wie an den Resten zu erkennen ist, weiß markiert war. Auch wenn hier angeblich kein Fußgängerüberweg notwendig ist, so ist er es zumindest an der Stelle, an der im Schulwegeplan der Stadt Frankfurt am Main der Weg über die Emmerich-Josef-Straße führt (siehe Ausschnitt aus Geoportal Frankfurt). Ein Fußgängerüberweg in diesem Bereich hilft aber auch allen Passantinnen und Passanten, sicher über die stark frequentierte Straße zu kommen. Ausschnitt aus Geoportal Frankfurt: . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1797 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1552 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2794 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Kinderhaus Höchst

06.09.2022 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2564 entstanden aus Vorlage: OF 568/6 vom 27.08.2022 Betreff: Höchst: Kinderhaus Höchst Der Magistrat wird gebeten, die Schulwegkommission einzuberufen, um die gefährliche Situation vor dem Kinderhaus Höchst in der Adolf-Haeuser-Straße schnell zu verbessern und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, damit die Sicherheit der Schulkinder auf dem Gehweg wieder gewährleistet ist. Begründung: Kinder des Kinderhauses nehmen nach der Schule z. B. am pädagogischen Mittagstisch teil, der Weg zum Kinderhaus ist Teil des Schulwegs. Die Schulwegkommission nimmt im Rahmen von Ortsterminen den Schulweg in Augenschein und es werden vor Ort Maßnahmen beschlossen, die dazu beitragen, den Schulweg sicherer zu gestalten. Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen soll zeitnah durch den Magistrat erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2004 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhalten

24.05.2022 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2173 entstanden aus Vorlage: OF 474/6 vom 15.04.2022 Betreff: Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhalten Der Magistrat wird gebeten, 1. die Besitzer der weitgehend leer stehenden Häuser Justinusplatz 6, Bolongarostraße 145 und 155 sowie Höchster Schloßplatz 7 wegen einer möglichen Vermietung zu kontaktieren und das Ausmaß der Mängel am Bau begutachten zu lassen und nach Möglichkeit eine Behebung zu veranlassen; 2. insbesondere bei den Häusern Bolongarostraße 132, 163, 170 und 181 sowie im restlichen Gebiet der historischen Höchster Altstadt unter Einbeziehung des einschlägigen Regelwerks (Ensembleschutz, Bebauungspläne, satzungsrechtliche Beschlüsse) die Vereinbarkeit der Anbringung von großen Werbetafeln und dem Betrieb von Glücksspiel baurechtlich zu überprüfen und gegebenenfalls eine Änderung des bisherigen Zustands zu veranlassen; 3. für das Haus Bolongarostraße 170, von dem die Baufälligkeit des Dachs, die auch Nachbarn in Mitleidenschaft zieht, seit Längerem bekannt ist, eine Information über den Sachstand zu geben; 4. die städtische Wohnungsgesellschaft ABG zu einer Sanierung des Hauses Kronengasse 15 zu veranlassen. Begründung: Die Höchster Altstadt ist ein geschichtsträchtiges Juwel mit zum Teil sehr altem und schönen Baubestand. Außerdem herrscht in Frankfurt Wohnungsnot. Daher ist es dringend geboten, den Baubestand in einem Zustand zu erhalten, der der gesamten Umgebung gerecht wird, und zugleich Wohnraum nutzbar zu machen. Die Bürgervereinigung Höchster Altstadt hat auf die angesprochenen Beispiele aufmerksam gemacht. Beispiel Bolongarostraße 132: Quelle: Wiebe Beispiel Höchster Schloßplatz 7: Beispiel Kronengasse 15: Quelle: Wiebe Quelle: Wiebe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2291 Antrag vom 25.08.2023, OF 825/6 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4360 Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1032 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Fahrradbügel installieren

26.04.2022 · Aktualisiert: 22.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1980 entstanden aus Vorlage: OF 432/6 vom 17.03.2022 Betreff: Höchst: Fahrradbügel installieren Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Bereich der Poller in der Emmerich-Josef-Straße/Ecke Ludwigshafener Straße Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Mit dieser Anregung wird ein Vorschlag von Anwohnerinnen und Anwohnern der Emmerich-Josef-Straße/Ecke Ludwigshafener Straße, die diesen über das Portal FFM (Frankfurt fragt mich) vorschlugen, aufgenommen (Foto anbei). Der Ortsbeirat 6 unterstützt dieses Anliegen. Poller sind sinnvoll, um Falschparken zu unterbinden, haben darüber hinaus jedoch keine weitere nützliche Funktion. Zudem fehlen Fahrradständer in diesem Bereich. Fahrradbügel beseitigen diesen Mangel und dienen darüber hinaus einem nützlichen Zweck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2314 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Unberechtigtes Parken in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße beenden!

26.04.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1979 entstanden aus Vorlage: OF 431/6 vom 28.03.2022 Betreff: Höchst: Unberechtigtes Parken in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße beenden! Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu unternehmen, die das unberechtigte Parken in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße, wie zum Beispiel durch das Setzen eines abschließbaren Pollers, verhindern. Begründung: Seit geraumer Zeit fordert die Bürgervereinigung der Höchster Altstadt Maßnahmen zur Verhinderung des täglichen unberechtigten Parkens und der damit verbundenen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße in Höchst. Die Bürgervereinigung schlägt das Setzen eines abschließbaren Pollers vor, um die Zufahrten der Liegenschaften Bolongarostraße 180 und 182 für die Anlieger frei zu halten. Dieser Vorschlag erfolgte mit ausdrücklicher Zustimmung des Garagenmieters. Wegen des täglichen unberechtigten Parkens in der an sich schon recht schmalen Rosengasse ist die Zufahrt zu Hof und Garage der Liegenschaft Bolongarostraße 180 häufig blockiert (Die Zufahrt zur Bolongarostraße 182 ist zu eng und wird nicht genutzt.). Aufgrund dessen kommt es täglich zu Engpässen für andere Straßenteilnehmerinnen und Straßenteilnehmer, insbesondere Personen mit Kinderwagen, Fahrrad- sowie Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer. Die häufige Ablagerung von Sperrmüll genau an dieser Stelle spitzt diese unhaltbare Situation noch um ein Weiteres zu. Anlässlich eines im September 2019 anberaumten Ortstermins mit der ehemaligen Leiterin des Baubezirks West, Amt für Straßenbau und Erschließung, wurde der Bürgervereinigung der Regelungsbedarf bestätigt. Dessen ungeachtet hat eine Prüfung des Straßenverkehrsamtes zu der nicht nachvollziehbaren Beurteilung der Situation geführt, dass eine Absperrung nicht erfolgen könne, weil dadurch die privaten Zufahrten Bolongarostraße 180 und 182 nicht erreichbar wären. Dieser schon etwas verblüffenden Argumentation kann nicht entsprochen werden. Gerade weil sich die privaten Zufahrten in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße befinden, ist das Setzen eines Pollers vonnöten. Die Poller, die stattdessen links und rechts der Einmündung in die Rosengasse gesetzt wurden, verhindern zwar das Parken links und rechts der Einmündung in die Rosengasse, aber nicht das Parken in der Rosengasse selbst. Das Setzen eines abschließbaren Pollers ist kostengünstig zu realisieren, unterbindet das tägliche unberechtigte Parken und ermöglicht den Nutzerinnen und Nutzern der Zufahrten einen zuverlässigen Zugang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1840 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Fußgängerüberweg in der Emmerich-Josef-Straße am Andreasplatz (wieder) markieren

15.03.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1797 entstanden aus Vorlage: OF 388/6 vom 22.02.2022 Betreff: Höchst: Fußgängerüberweg in der Emmerich-Josef-Straße am Andreasplatz (wieder) markieren Der Magistrat wird gebeten, in der Emmerich-Josef-Straße am Andreasplatz (wieder) einen Fußgängerüberweg zu markieren. Begründung: Im gesamten Bereich der Kreuzung Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße besteht keine Möglichkeit, die Straßen sicher zu überqueren, obwohl hier viele Fußgängerinnen und Fußgänger unterwegs sind und sich am Andreasplatz die Kita St. Josef befindet. Es ist erkennbar, dass an der genannten Stelle einmal ein Fußgängerüberweg markiert war (siehe Foto). Aufgrund der beschriebenen Situation ist es dringend erforderlich, dass zumindest hier wieder ein sicherer Fußgängerüberweg geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1552 Antrag vom 22.08.2022, OF 539/6 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2563 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Radfahrstreifen an der Einmündung der Justinuskirchstraße in die Emmerich-Josef-Straße absichern

15.03.2022 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1798 entstanden aus Vorlage: OF 389/6 vom 22.02.2022 Betreff: Höchst: Radfahrstreifen an der Einmündung der Justinuskirchstraße in die Emmerich-Josef-Straße absichern Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen (z. B. die Anbringung von Klemmfixen), um den Radfahrstreifen an der Einmündung der Justinuskirchstraße in die Emmerich-Josef-Straße gegen falsch parkende Pkw abzusichern. Begründung: An der genannten Stelle befindet sich an der Einmündung ein Radfahrstreifen, damit die gegen die Einbahnstraße fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer sicher in die Emmerich-Josef-Straße einbiegen bzw. geradeaus Richtung Marktplatz gelangen können. Auf der gesamten Länge der Markierung besteht absolutes Halteverbot (sogar ein Schild der VGF an der Hauswand weist darauf hin). Dennoch wird hier oftmals geparkt (siehe Foto 1), nicht selten auf dem gesamten Radfahrstreifen. Dadurch wird vor allem der Busverkehr immer wieder stark beeinträchtigt, da dieser dann nicht mehr aus der Emmerich-Josef-Straße in die Justinuskirchstraße einbiegen kann, was Staus sowie Verspätungen der Busse zur Folge hat. Wie schwierig es für Busse (nicht einmal Gelenkbusse) ist, auch wenn die Einmündung weitgehend frei ist, hier einzubiegen, wird auf Foto 2 deutlich. Steht dann noch ein Fahrzeug auf dem noch "freien" Platz zur Einmündung hin, hat der Bus keine Chance, seine Fahrt fortzusetzen. Daher ist es hier unerlässlich, mit geeigneten Maßnahmen (z. B. "Klemmfixe") das verbotene Parken zu verhindern. Foto 1: Foto 2: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1553 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 296 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Sicherer Zebrastreifen am Höchster Hallenbad (Melchiorstraße) durch Anbringung einer Beleuchtungsquelle

08.02.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1551 entstanden aus Vorlage: OF 335/6 vom 18.01.2022 Betreff: Höchst: Sicherer Zebrastreifen am Höchster Hallenbad (Melchiorstraße) durch Anbringung einer Beleuchtungsquelle Der Magistrat wird gebeten, den o. g. Zebrastreifen, der gerade in den Abendstunden und zur Winterzeit mangels Ausleuchtung schlecht einsehbar ist, mit einer entsprechenden Beleuchtungsquelle auszustatten und damit entsprechend für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicherer zu gestalten. Begründung: Der o. g. Zebrastreifen wird von vielen Menschen im Stadtteil stark frequentiert. Insbesondere Kinder nutzen den Übergang zum Besuch des Höchster Hallenbads sowie auf dem täglichen Weg zur Schule. Es wäre daher wünschenswert, den stark frequentierten Zebrastreifen (wie üblicherweise an anderen Stellen auch vorhanden) aus Sicherheitsaspekten durch Anbringung einer Beleuchtungsquelle entsprechend auszuleuchten. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1174 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Ergreifung von Maßnahmen gegen das Falschparken in der Melchiorstraße - Überprüfung der Stellungnahme ST 2212

08.02.2022 · Aktualisiert: 29.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1552 entstanden aus Vorlage: OF 336/6 vom 21.01.2022 Betreff: Höchst: Ergreifung von Maßnahmen gegen das Falschparken in der Melchiorstraße - Überprüfung der Stellungnahme ST 2212 Vorgang: OM 652/21 OBR 6; ST 2212/21 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 2212 geäußerten Aussagen gegen geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße in Höchst ernsthaft zu überdenken, wie zum Beispiel das Anbringen von Pollern im Abschnitt zwischen der Königsteiner Straße und der Albanusstraße. Begründung: Laut Stellungnahme ST 2212 seien in der Melchiorstraße die straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen, wie z. B. Beschilderungen und Markierungen, ausgeschöpft, wie seitens des Magistrats argumentiert wird. Betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Anwohnerinnen und Anwohner können und wollen dieser Sichtweise nicht folgen. Nach wie vor sind die Bürgersteige vollgeparkt, trotz sporadisch durchgeführter Kontrollen. Dass eine Bepflanzung aufgrund definierter Standards nicht einfach durchzuführen ist, sei dahingestellt. Das Eingeständnis des Magistrats, dass eine angemessene Kontrollintensität durch die Verkehrspolizei weder in Höchst noch im übrigen Stadtgebiet zu gewährleisten sei, lässt darauf schließen, dass die Stadt in diesem Punkt resigniert hat. Der Einwand, dass aufgrund des beengten Straßenraumes weitere bauliche Maßnahmen nicht zu realisieren seien, ist jedoch falsch. Poller am Straßenrand behindern den Durchfahrtsverkehr inkl. Rettungseinsätze und Feuerwehr wenig bis gar nicht, im Gegensatz dazu, wenn falsch parkende Pkw beidseitig die Straße deutlich verengen. Nach einer nochmaligen Begehung der Melchiorstraße gemeinsam mit Anwohnerinnen und Anwohnern hält der Ortsbeirat die Anbringung von Pollern für eine gute Möglichkeit, das Problem zwar nicht zu lösen, aber erheblich zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 652 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2212 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1327 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2789 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Weitere Ausweitung der Vorlagen OM 141 und OM 653 auf den Abschnitt Bolongarostraße 176 bis 112

11.01.2022 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1325 entstanden aus Vorlage: OF 288/6 vom 12.12.2021 Betreff: Höchst: Weitere Ausweitung der Vorlagen OM 141 und OM 653 auf den Abschnitt Bolongarostraße 176 bis 112 Vorgang: OM 141/21 OBR 6; OM 653/21 OBR 6; ST 1682/21; ST 2100/21 Der Magistrat wird gebeten, die in den Vorlagen OM 141 und OM 653 geforderten und erfolgreich durch den Magistrat durchgeführten Maßnahmen und Kontrollen auf den oben genannten erweiterten Bereich der Bolongarostraße a uszuweiten. Begründung: Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner sind auf Ortsbeiratsmitglieder zugekommen und haben über Beeinträchtigungen durch Müllansammlungen und Ruhestörungen berichtet. Ferner beklagten entsprechende Anwohnerinnen und Anwohner über Geräuschbelästigungen in den späten Abendstunden, die durch einzelne dort ansässige gastronomieähnliche Ladengeschäfte verursacht werden. Die in der Stellungnahme ST 2100 aufgeführten Maßnahmen des Magistrats haben seitens der Anwohnerschaft für einen deutlichen Rückgang der Beschwerden geführt, weshalb es als sinnig erscheint, die in der Stellungnahme beschriebenen erfolgreichen Maßnahmen entsprechend auf den oben genannten Straßenabschnitt auszuweiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 141 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 653 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1682 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2100 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 913 Antrag vom 18.02.2024, OF 945/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 887 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6807 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Verkehr zwischen Haltestelle „Hostatostraße“ und Bahnhof Höchst

11.01.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1328 entstanden aus Vorlage: OF 291/6 vom 14.12.2021 Betreff: Höchst: Verkehr zwischen Haltestelle "Hostatostraße" und Bahnhof Höchst Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Strecke zwischen der Haltestelle "Hostatostraße" und dem Bahnhof Höchst für den Busverkehr so gestaltet werden kann, dass keine Pkw, Taxi oder andere Fahrzeuge den Busverkehr beim Abbiegen in die Albanusstraße und in die Dalbergstraße behindern und dadurch zu Unpünktlichkeiten, Stau oder Gefährdungen im Straßenverkehr beitragen. Begründung: Von Anwohnern wird häufig beobachtet, dass Falschparker auf dem oder knapp neben dem Zebrastreifen an der Hostatostraße/Ecke Albanusstraße auf der gleichen oder der gegenüberliegenden Seite der Buchhandlung parken, sodass der Bus, insbesondere ein Gelenkbus, nicht in die Albanusstraße einbiegen kann. Auch an der nächsten Ecke, Albanusstraße/Ecke Dalbergstraße, gelingt das Abbiegen nicht, wenn auf der Dalbergstraße gegenüber der Straßenmündung ein Auto (längere Zeit) hält oder die Autos die Haltelinie vor der Fußgängerampel nicht beachten. Außer durch minutenlange Hupkonzerte glauben auch einige Ungeduldige an Lösungen, an den sich gegenseitig blockierenden Autos vorbeifahren zu können, und verursachen so brenzlige, gefährliche Verkehrssituationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 955 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Kein smarter Parkplatz

23.11.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1097 entstanden aus Vorlage: OF 244/6 vom 02.11.2021 Betreff: Höchst: Kein smarter Parkplatz Der Magistrat wird gebeten, in der Bolongarostraße/Ecke Kranengasse neben den vorhandenen Fahrradbügeln einen weiteren Fahrradbügel o. Ä. zu setzen, der verhindert, dass durch das Parken kleiner Autos ein Abstellen und Ausparken von Fahrr ädern behindert wird. Begründung: Die Bilder sprechen für sich (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 662 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich beheben

26.10.2021 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 866 entstanden aus Vorlage: OF 185/6 vom 09.10.2021 Betreff: Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich beheben Anwohner der Straße An der Steinmühle in Nied haben sich an den Ortsbeirat gewandt und um Hilfe bei der Bewältigung ihrer Verkehrs- und Parkprobleme in ihrer Straße gebeten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mögliche offensichtliche Verkehrsmissstände und Probleme (wie unten beschrieben) in der Straße An der Steinmühle in Nied unverzüglich zu prüfen und gegebenenfalls zu beheben. Hierbei sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Es sollte dem Verdacht der Anwohner nachgegangen werden, dass eine nahe gelegene Kfz-Werkstatt möglicherweise die Straße und Parkflächen An der Steinmühle als Betriebsfläche nutzt (Dauerparken eines Abschleppwagens auf einer nicht als Parkplatz gekennzeichneten Fläche, Parken von teilweise nicht mehr fahrbereiten für die Reparatur vorgesehenen Unfallautos, Abstellen von Autos ohne Nummernschild, mögliches Blockieren von Parkflächen für Autos). 2. Da anscheinend öfters Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit die Straße durchfahren, ist zu prüfen, ob die Straße An der Steinmühle in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden könnte. 3. Unverzügliches Abschleppen von nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugen (bei einem Ortstermin fiel ein nicht mehr zugelassener Sprinter mit geöffneter Tür ohne Motor auf). Es sollte deutlich mehr kontrolliert und im Parkverbot stehende Fahrzeuge regelmäßig abgeschleppt werden. 4. Prüfung, ob ein Teil der Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden könnte. 5. Gemeinsam mit der an der Straße An der Steinmühle ansässigen Alevitischen Gemeinde nach Lösungen für das große Parkplatzproblem infolge ihrer regelmäßigen Veranstaltungen suchen. Hierbei sollten mögliche Parkalternativen wie beispielsweise das Jobcenter, der Parkplatz des Netto-Marktes oder andere in der Nähe liegende Flächen (siehe unten unter "Zu 5. ") geprüft werden. 6. Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung in der Straße ergreifen. Begründung: Bei der Straße An der Steinmühle handelt es sich um eine kleine Sackgassenstraße in L-Form. Anwohner berichteten bei einem Ortstermin Anfang Oktober 2021 von folgenden Problemen: Zu 1.: Seit circa einem Jahr scheint ein in der Nähe ansässiger Kfz-Betrieb die Straße An der Steinmühle und die dort vorhandenen Parkplätze als eigenes Gewerbegebiet wie folgt zu nutzen: - Ein Abschleppwagen parkt permanent am Ende der Straße auf einer nicht als Parkplatz gekennzeichneten Fläche. - Unfallautos (teilweise nicht mehr fahrbereit) parken längere Zeit (bis zu mehrere Wochen) auf den Parkplätzen, bevor sie repariert werden. - Anwohner haben beobachtet, dass aus manchen defekten Autos Öl auf die Parkplätze tropft. Es sind größere Ölflecken in der Straße und auf den Parkplätzen zu sehen. - Teilweise scheinen einige Fahrzeuge bewusst Parkplätze für eine zukünftige Nutzung zu blockieren (durch Querparken vor den Längsparkplätzen). - Autos ohne Nummernschild belegen oft und lange die Parkplätze (einem Ortsbeiratsmitglied fiel ein geöffneter Sprinter ohne Motor auf). Erhalten diese Fahrzeuge von der Stadt einen roten Aufkleber, scheinen sie zunächst auf den in der gleichen Straße parkenden Abschleppwagen geladen zu werden, bevor sie in die Werkstatt kommen. - Laut Anwohnern wurde mehrmals erfolglos mit dem betreffenden Kfz-Betrieb versucht, über die Missstände zu reden. Hierdurch sowie durch das vermehrte Parken von zum Teil ortsfremden Gewerbefahrzeugen komme es in der Straße An der Steinmühle nach Beschreibung der Anwohner zu einem täglichen Verkehrschaos: Die regulären Parkplätze seien oftmals belegt. Privatparkplätze, Toreinfahrten, Geh- und Fahrradwege würden zugeparkt. Müllabfuhr, Feuerwehr und Einsatzfahrzeuge könnten kaum durchfahren. Da es sich um eine Sackgasse handelt, kommt es zu aufwendigem Rangieren und lauten Fahrgeräuschen und Gesprächen der beteiligten Personen bis tief in die Nacht, sodass die Anwohner auch in der Nachtruhe gestört würden. Zu 2.: Den Bewohnern ist aufgefallen, dass oftmals Autofahrer mit hoher Geschwindigkeit durch die Straße fahren und die Motoren aufheulen lassen. Hierdurch sei es schon zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen. Teilweise spielten auch die Kinder der Anwohner auf der Straße, da Spielplätze weiter entfernt liegen. Hier gibt es den Vorschlag der Anwohner, durch Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Bereich das schnelle Fahren zu verhindern. Zu 3. und 4.: Durch Einrichten von Bewohnerparkplätzen und regelmäßige Kontrollen könnte das Parkplatzproblem für die Anwohner gelöst werden. Dabei bräuchten nur circa zehn bis 15 Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden. Zu 5: Die Alevitische Gemeinde Frankfurt ist An der Steinmühle ansässig. Sie besitzt vor Ort circa zehn private Parkplätze, die jedoch für ihre Veranstaltungen nicht ausreichen. Die Glaubensgemeinschaft ist eine der größten in Deutschland. Laut Auskunft ihres 1. Vorsitzenden kommt es jede Woche zu zwei bis drei Beerdigungsveranstaltungen, zu denen regelmäßig über hundert Gäste aus ganz Deutschland kommen. Hinzu kommen noch weitere Veranstaltungen der Gemeinde. Die Parkplätze der gesamten Straße reichen für diese Veranstaltungen nicht aus. Es kommt regelmäßig zu größeren Verkehrs- und Parkplatzproblemen (Verkehrschaos). Hier sollte gemeinsam mit der Alevitischen Gemeinde nach alternativen Parkflächen in der Nähe gesucht werden. Anwohner schlugen beispielsweise eine Prüfung der Nutzung des Parkhauses des Jobcenters in der Bolongarostraße 82 sowie der Parkfläche des Netto-Marktes in der Bolongarostraße schräg gegenüber der Straße An der Steinmühle vor. Anwohner und Alevitische Gemeinde haben versichert, dass sie an einer einvernehmlichen Lösung interessiert seien. Straße An der Steinmühle in Nied Quelle: Google Maps Hier wird auf nicht als Parkplätze ausgewiesenen Flächen geparkt. Da die Straße An der Steinmühle eine Sackgasse ist, muss hier mit großen Fahrzeugen immer aufwendig gewendet werden. Dieser Sprinter steht seit Monaten mit offener Tür auf dem Parkplatz. Er besitzt keinen Motor mehr und wird anscheinend von Gewerbetreibenden als Arbeitsstätte und Lagerraum benutzt. Hinter den Autos in der Böschung wird regelmäßig Müll entsorgt. Parkplätze werden scheinbar bewusst blockiert. Der Abschleppwagen links parkt dauerhaft auf einer nicht als Parkplatz ausgewiesenen Fläche. Parkverbotsflächen werden missachtet. Kontrolliert wird selten. Gewerbetreibende nutzen für ihre Firmenautos verstärkt Parkplätze An der Steinmühle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 360 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2015 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ständige Gefahrensituation durch E-Roller- und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer für Kinder und Personal vor dem Stadtteilkinderhaus Höchst beheben

26.10.2021 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 889 entstanden aus Vorlage: OF 220/6 vom 22.10.2021 Betreff: Ständige Gefahrensituation durch E-Roller- und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer für Kinder und Personal vor dem Stadtteilkinderhaus Höchst beheben Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen gegen die tägliche Gefahrensituation auf dem Bürgersteig vor dem Stadtteilkinderhaus Höchst, die durch (u. a.) rasende E-Roller-Fahrerinnen und E-Roller-Fahrer sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern verursacht wird, zu prüfen und bald umzusetzen. Gegebenenfalls ist eine Ortsbegehung erforderlich, um die Eignung von Maßnahmen wie z. B. - Hinweisschilder oder Piktogramme "Achtung Kinder" und - Begrenzungen wie Sperrbügel bzw. zwei versetzte Umlaufschranken vor Ort zu prüfen. Weiter ist die Einrichtung eines Fahrradweges auf der Adolf-Haeuser-Straße im Umfeld des Stadtteilkinderhauses Höchst dringend erforderlich, um Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern sowie E-Roller-Fahrerinnen und E-Roller-Fahrer ein vorschriftsgemäßes Verhalten im Straßenverkehr zu ermöglichen. Begründung: Das Stadtteilkinderhaus in Höchst und dessen Ein-/Ausgang liegen direkt an der viel befahrenen Adolf-Haeuser-Straße (Nr. 16 bis 18), getrennt durch einen schmalen Bürgersteig. Fehlende Hinweisschilder sowie ein fehlender Fahrradweg führen regelmäßig zum verkehrswidrigen Fahren auf dem Bürgersteig durch Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie E-Roller-Fahrerinnen und E-Roller-Fahrer in beiden Richtungen. Dies führte nun am 08.10.2021 leider zu einem Unfall, bei dem ein Kind durch zwei jugendliche E-Roller-Fahrer angefahren und verletzt wurde. Das Kind musste ärztlich behandelt werden. Durch die oben genannten Maßnahmen kann die Gefahrensituation entspannt und weitere, ggf. schlimmere Unfälle vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 361 Antrag vom 29.07.2022, OF 540/6 Auskunftsersuchen vom 06.09.2022, V 462 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2017 Antrag vom 03.11.2022, OF 635/6 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3187 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Zurück zur alten Verkehrsregelung auf der Leverkuser Straße (insbesondere entlang der Robert-Koch-Schule)

26.10.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 862 entstanden aus Vorlage: OF 179/6 vom 10.10.2021 Betreff: Höchst: Zurück zur alten Verkehrsregelung auf der Leverkuser Straße (insbesondere entlang der Robert-Koch-Schule) Der Magistrat wird gebeten, 1. sich zu äußeren, weshalb die Leverkuser Straße (entlang der oben genannten Schule) zu einer reinen Vorfahrtsstraße umfunktioniert wurde; 2 . entsprechende bauliche Maßnahmen zu ergreifen, die die Einsichtnahme im genannten Kreuzungsbereich von der Melchiorstraße kommend während des Abbiegens auf die Leverkuser Straße verbessern (Verkehrsspiegel/Bügel, um das Parken im Kreuzungsbereich zu vermeiden). Begründung: Mehrere Anwohner sind auf Mitglieder des Ortsbeirats 6 zugekommen und haben ausgeführt, dass durch die entfallene "Vorfahrt gewähren"-Regelung am oben genannten Kreuzungsbereich die Leverkuser Straße als reine Vorfahrtsstraße befahren werden kann und somit, mangels Anhalten am beschriebenen Kreuzungsbereich, vermehrt zu beobachten ist, dass entsprechende Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit überhöhter Geschwindigkeit am parallel zur Straße verlaufenden Schulgebäude entlangfahren und somit eine gesteigerte potenzielle Gefährdung von Schülerinnen und Schülern vorliegt. Des Weiteren beschrieben die Anwohner, dass im Kreuzungsbereich (Melchiorstraße/Leverkuser Straße) häufig an den Glascontainern abgestellte Fahrzeuge den Sichtbereich erheblich einschränken und somit den entsprechenden Abbiegevorgang gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 802 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

Ideen

Idee
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Raser in der Bolongarostraße

21.05.2024

Jede Nacht rasen hochmotorisierte Autos durch die breite, zweispurige Bolongarostraße auf Höhe Hotel Lindner. Ein Mensch ist bereits ums Leben gekommen. Zudem ist die Lärmbelästigung sehr hoch und regelmäßig. Ein mobiler und/oder fester Blitzer und vermehrte Kontrollen gerade jetzt im Sommer würde die Rasenden sicherlich treffen!!!

Idee
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Barriere (Pfosten oder ähnliches) aufstellen an Kreuzung Bolongarostraße/An der Steinmühle

22.06.2019

Durch KFZ-Fahrzeuge, die regelmäßig unmittelbar an der Ein-/Ausfahrt Kreuzung Bolongarostraße/An der Steinmühle stehen (vor dem Straßenschild, das sich auf der Höhe des dort ansässigen Cafes befindet), ist die Sicht beim Herausfahren aus der Straße An der Steinmühle auf die Bolongarostraße stark eingeschränkt bis unmöglich (ganz zu Schweigen von den immer wieder auf dem Zebrastreifen parkenden Autos) Durch das Aufstellen einer Barriere kõnnte man ein (unerlaubtes) Parken verhindern und etwas zur Verkehrssicherheit beitragen.